Pflanzenschutzmittel: Was ändert sich 2026 in der Dokumentation?
Ab 2026 gelten neue Regeln für die Dokumentation von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen in der EU. Welche Änderungen auf Landwirtinnen und Landwirte zukommen und wie Fachleute diese Neuerungen einschätzen, lesen Sie hier.
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Bislang konnten Landwirtinnen und Landwirte zwischen schriftlicher und digitaler Dokumentation wählen – ab 2026 ist nur noch die elektronische Form zulässig. Eine weitere, 2025 beschlossene Änderung erlaubt allen EU-Mitgliedstaaten jedoch, den Starttermin dieser Pflicht um ein Jahr auf den 01.01.2027 zu verschieben. Deutschland hat dieser Verschiebung in den EU-Gremien zugestimmt und wird nun die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen.
Die Aufzeichnungen müssen vollständig sowie korrekt sein und mindestens drei Jahre aufbewahrt werden, gerechnet ab dem Jahresbeginn nach ihrer Erstellung. Das Ziel: Mehr Transparenz beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Die Dokumentation hilft zu überprüfen, ob Pflanzenschutzmittel verantwortungsvoll und gemäß den Regeln des integrierten Pflanzenschutzes eingesetzt werden. Behörden wie der Pflanzenschutzdienst in NRW können die digitalen Aufzeichnungen bei Bedarf anfordern.
Was sind die neuen Pflichtangaben ab 2026?
Mit den neuen Vorgaben kommen zusätzliche Anforderungen auf landwirtschaftliche Betriebe zu. Ab 2026 müssen folgende Angaben zusätzlich verpflichtend dokumentiert werden – auch wenn Deutschland die Verpflichtung zur digitalen Aufzeichnungsmethode um ein Jahr auf 2027 verschiebt:
- Startzeitpunkt des Einsatzes bei Mitteln mit Bienenschutzauflagen
- BBCH-Stadium der Pflanze (sofern das PSM auf bestimmte Entwicklungsstadien beschränkt ist)
- EPPO-Code der Kultur
- Zulassungsnummer des Mittels
Standortdaten (Geokoordinaten oder InVeKoS-Schlagbezeichnung)
Außerdem gilt eine neue Frist: Die Aufzeichnung muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Einsatz erfolgen – ohne Ausnahmen. Wer zu spät oder unvollständig dokumentiert, riskiert Kürzungen bei der Betriebsprämie. Daher ist eine vollständige und fristgerechte Dokumentation unerlässlich.
Was sagen Fachleute zu den neuen Vorgaben?
Jakob Maier von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft stellt klar, dass es keine zentrale Datenbank geben wird, in die Landwirtinnen und Landwirte ihre Daten hochladen müssen. „Die Aufzeichnungen verbleiben beim Betrieb, zum Beispiel in einer Schlagkartei oder in einem lokalen Programm“. Die Betriebe können also weiterhin zwischen verschiedenen Lösungen wählen:
- Spezielle Schlagkartei-Software
- Angebote von z.B. Maschinenringen
- Eigene Excel-Tabellen
Andrea Claus-Krupp von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ergänzt: „Die Dokumentation muss digital und maschinenlesbar sein, das digitale Format können die Betriebe – solange keine Vorgabe durch den Bund vorliegt – weiterhin selbst bestimmen.“
Fehlende Standards als Herausforderung
Claus-Krupp sieht jedoch eine zentrale Herausforderung in den fehlenden bundeseinheitlichen Datenstandards. Ohne klare rechtliche Vorgaben könne die Struktur der Aufzeichnungen stark variieren. Das erschwert Vergleichbarkeit und Auswertung oder macht sie sogar unmöglich. Obwohl Softwareanbieter und Institutionen wie die Maschinenringe bereits an technischen Lösungen arbeiten, fehlt derzeit ein verbindliches Format. Dafür müsste zunächst das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) angepasst werden.
Einige Bundesländer entwickeln bereits eigene Anwendungen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. In Nordrhein-Westfalen soll beispielsweise das Betriebsportal (ehemals Düngeportal) bei der digitalen Dokumentation helfen. Zudem plant das Julius-Kühn-Institut die Entwicklung einer Web-Anwendung zur Erfüllung der Aufzeichnungspflicht – ein genauer Zeitplan dafür steht jedoch noch aus.
Fazit und Empfehlung der Fachleute
Viele Details zur bundesweiten Umsetzung sind noch offen. Claus-Krupp und Maier empfehlen den Landwirtinnen und Landwirten, bereits jetzt alle Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln vollständig und digital zu dokumentieren – und zwar in einem maschinenlesbaren Format, das für den eigenen Betrieb passt. So sind Betriebe auf der sicheren Seite, auch wenn die Vorgaben noch spezifiziert werden.